Verhaltensregeln des Deutschen Kanu-Verbandes (nach: DKV-Faltblatt "Naturbewußt paddeln"). © DKV,1997-2000
Wir Kanusportler sollten alles daran setzen, daß von unserem Sport
keine zusätzliche Belastung für die Natur ausgeht. Daher haben wir
einige Ratschläge für Sie zusammengestellt, damit Sie unbeabsichtigte
Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes vermeiden können.
1. Vermeiden Sie bitte alles, was Tiere stören oder auch nur beunruhigen könnte. Alle Feuchtgebiete sind von besonderer Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Natur. Flachwasserbereiche, Uferzonen sowie angrenzendes Umland sind Brut- und Aufzuchtgebiete für viele Tiere und insbesondere für Wasservögel, deren Brutzeit sich von April bis Juli erstreckt. Halten Sie möglichst großen Abstand von Nestern und Nachwuchs führenden Wasservögeln. Sind Sie mit mehreren Booten unterwegs und müssen Sie ein Nest oder eine Vogelfamilie passieren, fahren Sie bitte weiträumig und zügig vorbei. Halten Sie die Boote eng zusammen, um die Störung möglichst kurz zu halten.
2. Informieren Sie sich bitte vor Beginn der Fahrt, ob Ihr Weg durch ein Schutzgebiet führt. In vielen Bereichen unseres Landes sind Schutzgebiete ausgewiesen. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. In manchen Schutzgebieten ist das Befahren der Gewässer verboten (siehe auch Befahrungsregelungen). Die Beschilderung der Schutzgebiete ist vom Wasser aus nicht immer zu sehen. Schuldhafte Verstöße gegen Fahr- und Betretungsverbote hat der Gesetzgeber mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
3. Melden Sie Umweltverschmutzungen. Achten Sie besonders auf stinkende Schmutzwassereinleitungen, Ölfilme und wilde Müllkippen an und in der Nähe von Gewässern. Rechtzeitige Anzeige kann ein Gewässer vor schweren Schäden retten. Zuständig sind die örtlichen Polizei- und Umweltbehörden.
4. Informieren Sie sich vor der Fahrt bitte über das Gewässer, das Sie befahren wollen. Dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur aus Umweltschutzgründen sondern auch aus Sicherheitsgründen. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie aus den DKV-Flußführern und dem aktuellen DKV-Sportprogramm (Anm.: Und selbstverständlich auch von CANADIER-TOUREN). Natürlich enthalten die DKV-Web-Seiten auch zahlreiche Informationen, (z.B. Befahrungsregelungen oder Mindestpegel).
5. Vermeiden Sie eine Übernutzung. Wenn Sie bereits am Start erkennen, daß das Gewässer hoffnungslos übernutzt ist, dann sollten Sie auf die Befahrung des Gewässers verzichten. Eigenes Fehlverhalten kann nicht damit entschuldigt werden, daß andere die Natur noch stärker belasten.
6. Kleine Gewässer verlangen eine besonders gute Fahrtechnik. Kleinflüsse sollten nur in kleinen Gruppen mit kleinen Booten befahren werden. Als Faustregel gilt: Alle Boote müssen ohne Grundberührung und Uferkontakt auf der Stelle wenden können.
7. Überprüfen Sie vor Ort am Gewässer, ob der Wasserstand für Ihre Paddeltour wirklich ausreicht. Bei zu geringem Wasserstand können Tiere und Pflanzen im Flußbett unbemerkt geschädigt werden. Insbesondere kann der Fischlaich dann ersticken. Nach regenarmen Zeiten sind viele Gewässer nicht mehr befahrbar. Weichen Sie in einem solchen Fall auf einen größeren Fluß in der Nähe aus.
8. Denken Sie schon bei der Anfahrt an die Umwelt. Bilden Sie Fahrgemeinschaften. Stellen Sie Ihren PKW bitte auf öffentlichen Parkplätzen und nicht auf Privat- oder Forstwegen oder sogar Gaststättenparkplätzen ab. Ist letzteres unumgänglich, dann fragen Sie bitte um Erlaubnis.
9. Vermeiden Sie Uferbeschädigungen beim Start. Starten Sie Ihre Paddeltour nur von Ufern, an denen keine Schäden verursacht werden können. Starten Sie bitte nicht, indem Sie mit Ihrem Boot die Uferböschung hinunterrutschen. Dies zerstört nur das Ufer.
10. Alle Flachwasser- und Schilfzonen bitte weiträumig umfahren. Sie stehen unter besonderem Schutz. Es sind wertvolle Laich- und Brutgebiete für Fische und Vögel und Standorte seltener Wasserpflanzen.
11. Genießen Sie die Stille und Einsamkeit. Stören Sie nicht andere Leute, die wie Sie die Ruhe suchen. Vermeiden Sie Lärm und lautes Rufen.
12. Rasten und Lagern zur kurzen Erholung ist nur an Plätzen möglich, an denen das Ufer nicht beschädigt werden kann.
13. Das wilde Zelten ist in Deutschland fast überall verboten. Besonders gekennzeichnete Rast- und Lagerplätze für Wasserwanderer sind davon ausgenommen. In den Flußführern sind die besten Übernachtungsmöglichkeiten beschrieben.
14. Nehmen Sie ihren Müll wieder mit und lassen Sie ihn keinesfalls an ihren Rast- oder Lagerplätzen liegen.
15. Nehmen Sie beim Umtragen besondere Rücksicht auf Uferbefestigungen und Zäune. Umtragen an Stauanlagen ist nicht immer gestattet. Mancherorts wird es nur stillschweigend geduldet. Notfalls müssen Sie ihr Boot und die Ausrüstung über eine längere Strecke tragen.