• Ist Alkohol bei einer Kanutour 'ne gute Idee?

Dürfen wir Alkohol trinken?

Ein Auszug aus unseren: "Fragen & Antworten".
Dort finden Sie jede Menge gute Tipps und Antworten auch auf andere häufig gestellte Fragen.

Bei uns gilt bezüglich Alkohol im Boot: 0,00 Promille.
Deshalb: Kein eigener, mitgebrachter Alkohol vor und während einer Kanu-Tour!

Alkohol bringt Sie und andere in Gefahr. Wenn Sie meinen, Sie müssten Ihre Kanutour dazu nutzen, sich besinnungslos zu betrinken, dann sind nicht nur wir der falsche Partner für Sie sondern Sie sind der falsche Kunde für alle Kanuvermieter.

Wir verzichten gerne auf "Sauf- und Gröhltouren".

Vermutlich kennen Sie das selbst: Menschen verändern sich durch übermäßigen Alkoholgenuss. Insbesondere angetrunkene Paddler sind häufig dafür verantwortlich, dass die Natur durch Lärm und Müll erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Anlieger beschweren sich meistens über betrunkene Paddler, die laut grölend die Flüsse befahren. Betrunkene Gruppen scheren sich häufig einen feuchten Kehricht darum, die Befahrensregeln zu beachten. Sie steigen oft an verbotenen Stellen aus und schaden damit nicht nur der Uferbefestigung.
Beim Verladen der Kanus nach der Kanutour ist oft keine Hilfe mehr von betrunkenen Paddlern zu erwarten.

ACHTUNG: Sollten Sie diese Hinweise nicht beherzigen wollen, behalten wir uns vor, Ihnen an der Startstelle die Übergabe von reservierten Kanus zu verweigern. Der angezahlte Tourpreis wird in diesem Falle nicht zurück erstattet! Außerdem sind unsere Kanus gekennzeichnet. Sollte es zu Beschwerden von Anliegern oder Umwelt- und Naturschützern kommen, werden wir alle Personalien unverzüglich an die zuständigen Behörden weitergeben.

ACHTUNG: Kommen einzelne oder sogar alle Teilnehmer einer Gruppe alkoholisiert mit den Kanus am Ziel an, berechnen wir zusätzlich pro Boot 50 € Aufwandsentschädigung für den Ärger und Aufwand, den Sie uns verursachen. Und zwar für jedes Kanu einer Gruppe, auch für Kanus, in denen keine alkoholisierten Teilnehmer saßen. Diese haben dann offensichtlich Ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Betrunkenen nicht wahrgenommen!

zurück (zur letzten Seite)